Beschluss: zurückgestellt

Sach- und Rechtslage:

a)      Der Unternehmer im nördlichen Bereich des Gewerbegebiets Hiddingen möchte  die von seiner Betriebsfläche eingefasste nördliche Stichstraße (Flurstück 270/7) der Rodenkircher Straße übernehmen. Die Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet, dass die als festgesetzte Verkehrsfläche (Stichstraße) aus dem Bebauungsplan herausgenommen wird. Die Straße wird entwidmet und kann als Betriebsfläche genutzt werden. Die westliche Stichstraße (Flurstücke 234/6 und 235/15) bleibt Privatstraße.

Die Modalitäten der Grundstücksangelegenheiten sind Gegenstand im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung.

 

b)      Für eine der Freiflächen im Gewerbegebiet Hiddingen (möglicherweise Flurstück 237/10) ist eine Unternehmensplanung in Vorbereitung. Das Betriebskonzept sieht vor, dass auf dem Betriebsgelände eine Fläche von rd. 2.000 qm als Stellfläche für Reisemobile vorgehalten wird. Hierzu ist eine entsprechend Festsetzung als Sonderfläche „Erholung“ erforderlich.

 

Finanzierung:

Die Kosten des Verfahrens tragen die Vorhabenträger gemeinschaftlich.

 

Beschlussempfehlung:

Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40, Gewerbegebiet Hiddingen-Weserquerung wird gefasst.

 

 

Der Sprecher der CDU-Fraktion beschreibt die Historie des Sachverhaltes. Er kritisiert, dass der am 23.10.2014 gefasste Beschluss nicht ausgeführt worden ist. An den Antragsteller wurden Bedingungen gestellt, die er offensichtlich nicht bis zur gesetzten Frist 31.12.2014 erfüllt hat. Der TOP ist heute zurückzustellen. Von der Verwaltung sind alle Unterlagen zum Antrag, einschließlich der Aussage des Landkreises zum Bedarf Wendehammer, allen Ratsmitgliedern vorzulegen.

Nach kurzer Aussprache wird der Antrag einstimmig angenommen.