Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltung liegt der Antrag eines Bürgers, für den eng mit Wohnbebauung bebauten Teil der Achterstädter Straße, Bereich Hausnummer 6 bis 23, eine sogenannte Außenbereichssatzung zu erlassen. Ziel der Satzung ist, dass bauliche die Möglichkeiten zum Erhalt, zur Verbesserung, zur Erweiterung und zur Umnutzung der vorhandenen Bausubstanz gesichert wird.

Der relativ scharf, mit dem Antragsteller abgestimmte, abgegrenzte Geltungsbereich soll die Entstehung und Verfestigung einer sogenannten Splittersiedlung vorbeugen.

Seitens der Verwaltung wird angemerkt, dass Neubauvorhaben und kleine Gewerbebetriebe zugelassen werden sollten. 

 

Finanzierung:

 

Vorhabenträger ist der Antragsteller. Die Zielsetzung und Kostenträgerschaft wird über einen zu schließenden städtebaulichen Vertrag abgesichert.

 

 

Zunächst beschreibt der Antragsteller sein Ziel, das u.a. Erneuerungen, Umnutzungen , ggf. Erweiterungen am vorhandenen Bestand im Rahmen der Satzung für Achterstadt ermöglicht werden. Nicht beabsichtigt ist, Grünflächen mit Neubauvorhaben zu belegen oder Gewerbe anzusiedeln.

 

Von der Verwaltung wird das Ergebnis der, vom Ausschuss erbetenen, Eigentümerbefragung vorgetragen:

 

Von 11 angeschriebenen Grundstückseigentümern / Eigentümergemeinschaften (ohne Gemeinde Stadland) sind 9 Rückantworten eingegangen. Im Ergebnis sprachen sich 6 Eigentümer/innen für den Erlass und 3 Eigentümer/innen gegen den Erlass einer Satzung für Achterstadt aus. Eine Rückantwort ging nach der gesetzten Frist ein. Die Stimme spricht sich ebenfalls für eine Satzung aus. Von einem Eigentümer ist keine Rückanwort erfolgt. Die Verwaltung hat im Rahmen der Rückantwort die Möglichkeit zur Abgabe von Anregungen gegeben. Hier wurde formuliert, dass keine Grünflächenbebauung und keine Gewerbeansiedlung erfolgen soll. Auch regte eine Stimme an, der Antragsteller möge die Kosten des Verfahrens tragen. Telefonisch hat die Verwaltung die  Überlegung erreicht, dass der Geltungsbereich bis auf die tatsächliche Bebauung, somit ohne die Flächen der Hausnummern 6, 7, 20 bis 23, zurückgenommen werden sollte. Zwischen den genannten Grundstücken und der nächsten Bebauung befinden sich tatsächlich Grünflächen an der Achterstädter Straße ohne Wohnbebauung.

 

Fragen zu Möglichkeiten, Verfahren etc., aus den Reihen der Zuhörer werden von der Verwaltung beantwortet.

 

Beschlussempfehlung:

 

Für den Bereich Achterstädter Straße Hausnummer 6 bis Hausnummer 23 wird der Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Außenbereichssatzung gefasst. Auf den in der angefügten Karte skizzierten Geltungsbereich wird Bezug genommen.

 

 

Für die SPD/WPS/FDP-Gruppe stellt der Sprecher den Verfahrenantrag, die Beschlussempfehlung zurückzustellen. Entgegen des Vorschlags der Verwaltung sind sich die Ausschussmitglieder nach kurzer Aussprache eing, dass zunächst ein Satzungstext entwickelt werden soll. Der Text soll mit den Betroffenen abgestimmt werden. Der TOP ist zu einer nächsten Ausschussitzung wieder vorzulegen.Der Vorsitzende lässt über den Verfahrensantrag abstimmen.  

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Es ist zunächst ein mit den Betroffenen abgestimmter Satzungstext zu erstellen.