Nachtrag: 02.10.2020 Nummer 1

Beschluss: ohne Beschlussempfehlung weiter an den VA

Der Antrag liegt allen Ausschussmitlgiedern vor. Vertreterinnen des Kulturzentrums Seefelder Mühle tragen kurz inhaltlich vor. Der Antrag beinhaltet Beschaffungen unterschiedlicher Art um die künftige Arbeit des Kulturzentrums leisten zu können. Der Antrag ist losgelöst von der Außengestaltung des Mühlengrundstücks zu sehen.

Die CDU- und die GRÜNEN-Fraktion stimmen dem Antrag zu, einmalig einen Zuschuss von 2.500,00 € zu gewähren.

Nach weiterer, kurzer Beratung wird der Antrag ohne Beschlussempfehlung  an den Verwaltungsausschuss gegeben.

 

Die Vorsitzende des Kulturzentrums Seefelder Mühle erbittet das Wort um zu zwei weiteren Fragestellungen vorzutragen. Keiner der Anwesenden erhebt Einwände. Der Vorsitzende des Ausschusses erteilt der Vorsitzenden das Wort.

 

Zur Vorplatzgestaltung tragen die Vertreterinnen des Kulturzentrums vor, dass die auf dem Mühlengrundstück als Baulast eingetragenen Parkplätze Probleme bereiten. Der vom Kulturzentrum gestellt Förderantrag über LEADER ist mit dieser Belastung des Grundstückes nicht genehmgiungsfähig. Mit Ausnahme von zwei Stück Behinderten-PKW-Einstellplätze. Für die nachweispflichtigen Stellplätze für das Müllerhaus, Hauptstraße 1, gibt e eine Zweckbindung von 12 Jahren.

Nach kurzer Beratung sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass mit der Baugenehmigungsbehörde abzustimmen ist, dass die “eingetragenen”, nachweispflichtigen Parkplätze vom Mühlengrundstück auf den ausgewiesenen Parkplatz übertragen werden. Die Grundbücher bzw. das Baulastenverzeichnis sind entsprechend zu ändern. Der Anfrage / dem Antrag wird somit zugestimmt.

 

Für den Weiterbau des Parkplatzes wird das Kulturzentrum Seefelder Mühle einen Förderantrag stellen. Einsendeschluss ist der 15.10.2020. Aus diesem Grund wird folgender Sachverhalt von den Vertreterinnen des Kulturzentrums im Rahmen der Sitzung vorgetragen. Eine vollständige Kostenschätzung  zum Ausbau des Parkplatzes liegt noch nicht vor. Vom Zuwendungsgeber (Land) wird erwartet, dass seine Eigentbeteiligung durch die Gemeinde erfolgt.  Als Eigentbeteilgung können möglicherweise z.B. Restmittel aus der Position, Herstellung der Parkplatzzufahrten, eingesetzt werden.

Der Vorsitzende lässt über den Vorschlag, Restmittel aus der Position Herstellung der Parkplatzzufahrten, als Eigenbeteiligung der Gemeinde zum Förderantrag Herstellung des Parkplatzes, einzusetzen abstimmen.

Abstimmungsergebnis:  8 Ja – Stimmen; 1 Enthaltung