Beschlussempfehlung:

Die Planung des Rodenkircher Marktes 2020 wird fortgeführt/nicht fortgeführt.

 

Im Falle einer Fortführung der Planung geschieht dies vorbehaltlich künftiger Regelungen von Bund und Land, im Vorfeld entstehende Kosten, z.B. für Trinkwasserbeprobung, Werbung und Hygienekonzept werden in Kauf genommen.

 

Sollte die Planung nicht fortgeführt werden, sind nach erfolgtem Ratsbeschluss schnellstmöglich alle Beschicker zu informieren.

 

Nachtrag vom 19.06.2020

Gemäß politischen Auftrag aus der Sitzung des Touristik- und Marktausschusses hat die Verwaltung die Rechtsanwaltskanzlei Chandra gebeten zu prüfen, ob gegenüber der Gemeinde Stadland für die Schausteller Regreßanspruch besteht, wenn die Gemeinde Stadland aufgrund der Coronasituation zum jetzigen Zeitpunkt den Rodenkircher Markt absagt. Die rechtliche Bewertung der Anwältin ist als Anlage beigefügt. Die Anwältin kommt zu dem Ergebnis, dass im Falle der Absage des Rodenkircher Marktes für die Schausteller kein Regreßanspruch gegenüber der Gemeinde Stadland besteht. Zugleich empfiehlt sie, aus Gründen der Transparenz und der Fairnis den Schaustellern zeitnah mitzuteilen.

 

Wie allgemein bekannt, haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder im Gespräch am 17.06.2020 darauf verständigt, das Großveranstaltungen bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung der Hygieneregelungen nicht möglich ist mindestens bis zum 31.10.2020 nicht stattfinden sollen (sh. Anlage). Zur Rechtsverbindlichkeit muss dieses für das Land Niedersachsen noch über die jeweilige „Corona-Verordnung“ noch geregelt und umgesetzt werden. Zudem hat die Verwaltung davon Kenntnis erhalten, dass der Kramermarkt in Oldenburg ebenfalls aus den v. g. Gründen abgesagt worden ist.

 

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen sowie dem Ergebnis der rechtlichen Prüfung empfiehlt die Verwaltung daher, den Rodenkircher Markt 2020 abzusagen.

 

Beschlussempfehlung NEU:

Die Durchführung des Rodenkircher Marktes 2020 wird abgesagt. Die Beschicker/Schausteller sind schnellstmöglich über die Absage zu informieren.