Beschlussempfehlung:

1.    Die anliegenden Abwägungsvorschläge auf Grundlage des § 1 Absatz 7 BauGB werden beschlossen.

2.    Der Satzungsentwurf wird gemäß § 10 Absatz 1 als Satzung beschlossen und gemäß Absatz 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.