Beschlussempfehlung:
1.
Die
anliegenden Abwägungsvorschläge auf Grundlage des § 1 Absatz 7 BauGB werden
beschlossen.
2.
Der
Satzungsentwurf wird gemäß § 10 Absatz 1 als Satzung beschlossen und gemäß
Absatz 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.