Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund des seinerzeitigen Weggangs von Frau Sobczyk gibt es zurzeit in der Gemeinde Stadland nur eine eigene Vollzugsbeamtin (Frau Lienemann), die allerdings nicht mehr im allgemeinen Gefahrenabwehrrecht tätigt ist. Es ist daher erforderlich entsprechende Vollzugbeamtinnen/en zu bestellen. Es wird daher vorgeschlagen, ab dem 01.04.2020 Frau Kerstin Lorenz und Frau Kerstin Hullmann jeweils zur Vollzugsbeamtin zu bestellen.

 

Nach § 2 VollzBeaVO kann zur Verwaltungsvollzugsbeamtin bestellt werden, wer in einem Beamten- oder Dienstverhältnis zu der bestellenden Körperschaft steht.

 

Da Frau Lorenz und Frau Hullmann als Verwaltungsangestellte bereits in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde stehen, ist die Bestellung zur Vollzugsbeamtin lediglich die Zuweisung einer weiteren Aufgabe im Rahmen ihrer Gesamttätigkeit.

 

Beratung:

Ohne weitere Aussprache wurde wie folgt beschlossen.

 

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltungsangestellten Frau Kerstin Lorenz und Frau Kerstin Hullmann werden ab dem 01.04.2020 nach § 50 Nds. SOG i. V. m. § 2 VollzBeaVO zu verwaltungseigenen Vollzugsbeamtinnen der Gemeinde Stadland bestellt.

 

Abstimmungsergebnis: