Sitzung: 05.12.2019 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 185/2019
Beschlussempfehlung:
Die Zulassung von Zelten und Ausschankbetrieben wird nicht weiter eingeschränkt.
Im Falle zweier ansonsten gleich geeigneter Bewerbungen ist einem ortsansässigen Unternehmen der Vorzug zu gewähren. Auswärtigen Bewerbern werden Standplätze nicht grundsätzlich verwehrt.