Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

Die Zulassung von Zelten und Ausschankbetrieben wird nicht weiter eingeschränkt.

Im Falle zweier ansonsten gleich geeigneter Bewerbungen ist einem ortsansässigen Unternehmen der Vorzug zu gewähren. Auswärtigen Bewerbern werden Standplätze nicht grundsätzlich verwehrt.