Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der zurzeit geltenden Fassung wird das nördlich gelegene Teilstück der Zufahrt zur Park- und Ride-Anlage in Rodenkirchen laut anliegendem Lageplan für den öffentlichen Verkehr gewidmet.