Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NSrG) in der zurzeit geltenden Fassung wird das nördliche Teilstück der Zuwegung Am Markt zur ÖPNV – Verknüpfungsanlage Rodenkirchen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Gewidmet wird eine Strecke von 21,50 Meter ab südlich der Flurstückgrenze der Kreisstraße 200 (Marktstraße) in südlicher Richtung.