Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Der Antragsteller erläutert, dass Grundlage für den Antrag zur Enwicklung von Gewerbeflächen südlich der Bundesstraße 437 in Schweierfeld, zwei einstimmige Beschlüsse des Rates der Gemeinde Stadland, im Rahmen der Beratungen zur Änderung des “Regionalen Raumordnungsprogrammes Wesermarsch” sind. Auch wenn der Landkreis Wesermarsch bereits, im Rahmen der Erörterung zu den Eingaben der Gemeinde Stadland ausgesagt hat, dass aufgrund hoher avifaunistischer Werte raumordnerisch eine Fläche von maximal 10 (zehn) Hektar realisierbar ist, sollte ein Beschluss über die Ausweisung von 30 (dreißig) Hektar Gewerbegebiet gefasst werden. Die Autobahn wird genau neben der Suchfläche gelegt. Die Gemeinde muss frühzeitig (wie für die Wohnbebauung praktiziert) Vorsorge treffen. Er bittet die Verwaltung die Kosten für jeweils 10 (zehn) Hektar und 30 (dreißig) Hektar Gewerbegebiet zu ermitteln.

 

Bürgermeister Rübesamen trägt vor, dass vom Landkreis Wesermarsch die Zusage besteht, das eine Fläche von 10 (zehn) Hektar Gewerbegebiet in Schweierfeld, orientiert an die nördliche Fläche, städtebaulich darstellbar ist. Es gibt seitens der Gemeinde aktuell keinen Nachweis für einen höheren Bedarf. Die Grundsätze der bedarfsgerechten Entwicklung und der sorgsame Umgang mit Grund und Boden sind zu berücksichtigen. Eine strukturelle Weiterentwicklung der Fläch ist nicht zwingend ausgeschlossen.

 

Die Mehrheitsgruppe äußert noch Beratungsbedarf und bittet dazu den Antragsteller seinen Antrag schriftlich und mit einem Plan versehen vorzulegen. Es wird der Antrag zur Vertagung in die nächste Sitzung des Infrastrukturausschusses gestellt.

 

Über den Verfahrensantrag lässt der Vorsitzende abstimmen.