Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sach- und Rechtslage:

In den vergangenen Haushaltsberatungen wurden u. a. die Anzahl der Mehrarbeitsstunden sowie des übertragenen Urlaubs thematisiert. Es bestand Einvernehmen, dass die jeweilige Lage zum Ende des Haushaltsjahres den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben wird.

 

Im neuen kommunalen Haushaltsrecht sind in der jährlichen Abschlussbilanz im Rahmen der periodengerechten Aufwandszuordnung Rückstellungen für den Aufwand für noch nicht ausgeglichenen Urlaub sowie noch nicht ausgeglichene Mehrarbeitsstunden zu bilden sofern diese im laufendem Jahr nicht durch Freizeit oder Geld abgegolten worden sind. Hinsichtlich der Ausgleichsregelungen sind allerdings die rechtlichen Vorgaben zu beachten.

 

Die Gesamthöhe der bilanziellen Rückstellung bewegt sich über dem hohen Vorjahresniveau. Maßnahmen zum Abbau der Mehrarbeitsstunden und des Resturlaubs wurden durch diverse bekannte Personalausfälle und Personalabgänge in allen Bereichen leider zum Teil konterkariert.

 

Beratung:

Die Verwaltung stellte die vorliegenden Übersichten vor und erläuterte die Gründe für die angefallenden Mehrarbeitsstunden und Resturlaubstage. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen des Fachausschusses Lösungsvorschläge zum Abbau des hohen Anteils an Mehrabeitsstunden und Resturlaubstage zu unterbreiten.

 

Abstimmungsergebnis: