Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

Als Untergrenze für die Eröffnung einer neuen Hortgruppe wird eine Mindestanzahl von sechs verbindlich angemeldeten Kindern festgelegt. Verbindlich meint in diesem Zusammenhang die Inanspruchnahme des Hortangebotes für mindestens ein Kindergartenjahr. Davon ausgenommen sind dringende Fälle, wie beispielsweise der Umzug in eine andere Kommune.